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10.02.2012, 13:48 Uhr | Stefanie Vogelsang MdB
Europaweit Schuldenbremsen durchgesetzt
Bundeskanzlerin Angela Merkel ist ein entscheidender Schritt zur Stabilitätsunion gelungen
Im Mittelpunkt der parlamentarischen Arbeit standen auch in dieser Woche die Themen Fiskalpakt, Wachstum und Beschäftigung. Auf dem informellen Gipfel vom 30. Januar 2012 haben 25 der 27 Staats- und Regierungschefs den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion fertiggestellt. Lediglich Großbritannien und Tschechien beteiligen sich nicht daran, können aber noch hinzutreten.
Stefanie Vogelsang: Nachfolgende Generationen müssen entlastet werden (Bildquelle: CDU_UBG)
Mit diesem finanzpolitischen Pakt, auch Fiskalpakt genannt, verpflichten sich die teilnehmenden Staaten, eine Schuldenbremse in ihre nationale Gesetzgebung aufzunehmen. Gleichzeitig akzeptieren sie eine stärkere Haushaltskontrolle durch die EU sowie Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung. Sollte die Regel des ausgeglichenen Haushalts nicht eingehalten werden, so kann Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben werden, der daraufhin Geldstrafen von bis zu 0,1 % des Bruttoinlandsproduktes verhängen kann. Die genaue Ausgestaltung des Klageverfahrens erfolgt in Kürze.
„Die europaweiten Schuldenbremsen schaffen neues Vertrauen und entlasten nachfolgende Generationen,“ erklärt die Haushaltsexpertin Stefanie Vogelsang. Der Vertrag wird durch die Regierungen im März unterzeichnet und kann in Kraft treten, sobald er von mindestens zwölf Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebiets ratifiziert worden ist. Dazu ist die Zustimmung des Deutschen Bundestags erforderlich. Innerhalb von fünf Jahren soll dieses zwischenstaatliche Vertragswerk dann in den Rechtsrahmen der EU überführt werden.
„Die verbindlichen nationalen Schuldenbremsen sind eine notwendige Grundlage für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), weil sie verhindern, dass der ESM überhaupt in Anspruch genommen werden muss,“ so Stefanie Vogelsang weiter. Die Staats- und Regierungschefs haben daher auch entschieden, dass der ESM bereits zum 1. Juli dieses Jahres einsatzfähig sein soll. Wie im Dezember letzten Jahres vereinbart, wird im März 2012 die Mittelausstattung überprüft. Der ESM trägt zu mehr Stabilität und Solidarität in Europa bei.
Die Einhaltung der strengen Haushaltsregeln wie auch die Rückzahlung etwaiger Finanzhilfen erfordern wachstumsfreundliche Konsolidierung und beschäftigungsfreundliches Wachstum. Neben den Beschlüssen zum Fiskalpakt wurden daher auch vordringliche Maßnahmen zugunsten der Realwirtschaft vereinbart, die durch die Europäische Union flankiert werden sollen. Die dringlichsten Ansatzpunkte sind beschäftigungspolitische Impulse insbesondere gegen Jugendarbeitslosigkeit, für die Vollendung des Binnenmarktes vor allem im Bereich der digitalen Wirtschaft sowie für verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen.

10.02.2012, 19:15 Uhr

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