Mit einem sinnvollen und umfassenden Vorschlag legen Denise Bittner, Stefan Blauert (dieser OV) , Johannes Kraft und die übrigen Mitglieder der CDU Fraktion Pankow Maßnahmen für eine Unterrichtsdurchführung in Coronazeiten vor.
In Drucksache VIII-1134 heißt es:
"Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass
der Rahmenhygieneplan nach § 36 IfSG sowie der ergänzende Musterhygieneplan Corona von SenBJF vom 24.4. regelmäßig den Rahmenbedingungen entsprechend angepasst und überarbeitet wird.
die Schulen sowie die Bezirksämter als Schulträger personell und finanziell derart ausgestattet werden, dass die Vorgaben zu Gesundheitsschutz und Hygiene leistbar und umsetzbar sind.
die bauliche Ausstattung der Schulen im Hinblick auf die erhöhten Hygienevorgaben schrittweise angepasst werden können, insbesondere sind ausreichend Waschgelegenheiten auch in den Unterrichtsräumen vorzusehen.
Sollten wieder oder weiterhin Abstandsregeln gelten, wird das Bezirksamt weiterhin ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass
das Bezirksamt zusätzlich und nach Absprache mit den jeweiligen Schulen außerschulische Räumlichkeiten für den Unterricht anmieten kann, insbesondere sind hierfür die finanziellen Mittel bereitzustellen. Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Schulen und im Umfeld der Schulen müssen die Schulleitungen hier eng eingebunden werden.
ein multiprofessionelles Konzept für einen „corona-gerechten“ Schulbetrieb erarbeitet wird, wie die Schüler sinnvoll und unter größtmöglicher Einhaltung möglicherweise geltender Abstands- und Hygieneregeln beschult werden können. Dafür braucht es unter anderem:
Pläne für ein sinnvolles Schicht- bzw. Rotationssystem
einen vernünftigen Wechsel zwischen Präsenz- und Online-Unterricht (wobei anzuerkennen und zu berücksichtigen ist, dass im Grundschulbereich der Präsenzunterricht kaum zu ersetzen ist)
Möglichkeiten für Schüler, Unterrichtsstoff virtuell nachzuholen
die Prüfung, ob und inwiefern der Rahmenlehrplan sinnvoll entschlackt werden kann
eine besondere Berücksichtigung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
konkrete Vorgaben, welche Lernziele mindestens zu erreichen sind (insbesondere für Grundschulen)
konkrete Vorgaben für Lehrer, welche Mindestanforderungen für die Unterstützung der Kinder im Heim-Unterricht gelten"
Mittlerweile haben die beiden relevanten Ausschüsse beraten und die heute 33. BVV das Thema nochmals aufgerufen. Der Beschluss steht noch aus.
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