zur Drucksache VII-0462
„Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Belforter Straße 5-8,
Straßburger Straße 33-36, Metzer Straße 35-37 im Bezirk Pankow von Berlin,
Ortsteil Prenzlauer Berg vom 24. Mai 2011“
Zur Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
(BVV) am 05. Juni 2013 zur Drucksache VII-0462 bezieht die Fraktion der
CDU in der BVV wie folgt Stellung:
Die CDU-Fraktion begrüßt die Entscheidung einer Mehrheit der
Bezirksverordneten, die Erhaltungsverordnung für die Wohnanlage Belforter
Straße 5-8, Straßburger Straße 33-36, Metzer Straße 35-37 aufzuheben und
damit Schaden vom Bezirk Pankow und dem Land Berlin abzuwenden.
Wir haben von Beginn an auf die Risiken hingewiesen, die mit der von den
Fraktionen der SPD, Linken und Bündnis 90/ Die Grünen geforderten,
Verhinderungsplanung verbunden sind und uns sowohl gegen den
Bebauungsplan 3-32 , als auch gegen die Erhaltungsverordnung
ausgesprochen.
Die vom Vorhabenträger am 9. September 2010 vorgestellten Planungen
erschienen uns auch vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, neuen
Wohnraum zu schaffen, als begrüßenswert. Zumal bereits zum damaligen
Zeitpunkt sowohl eine sozialverträgliche Modernisierung, als auch der
Verbleib aller Mieterinnen und Mieter in der Wohnanlage durch den
Vorhabenträger zugesagt wurde.
Dass sich bereits damals eine Mehrheit der Bestandsmieter für die
Planungen ausgesprochen haben, da ihnen durch beispielweise den Anbau
von Aufzügen ohne die sonst gängigen Umlagen auf die Miete, ein
Verbleiben aufgrund des Alters ermöglicht worden wäre, wurde von der rot-rot-grünen Mehrheit in der BVV genauso ausgeblendet, wie die Tatsache,
dass selbst das Bezirksamt durch Stadtrat Dr. Michael Nelken (Linksfraktion)
mehrfach eine Bebaubarkeit aufgrund des §34 BauGB, bzw. im Rahmen des
B-Planes 3-32 als zulässig angesehen hat.
Niemand bestreitet die Herausforderungen, der sich Berlin und insbesondere der Bezirk Pankow durch die wachsende Bevölkerung und die damit verbundene Nachfrage am Wohnungsmarkt gegenüber sieht. Anstatt jedoch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes Pankow mit immer neuen Bebauungsplänen, Milieuschutzsatzungen und
Erhaltungsverordnungen zu beschäftigen, sollte endlich Baurecht geschaffen werden. Bis heute sind über 20 Jahre alte Aufstellungsbeschlüsse nicht umgesetzt und verhindern den Neubau von Wohnungen und Häusern in Pankow.
Um den Mietpreisauftrieb zu dämpfen braucht es keine weitere
Wohnungszwangsbewirtschaftung á la Kirchner und Mindrup, sondern die
zügige Bearbeitung von Bauanträgen und die Schaffung von Baurecht auch
in Außenbereichen durch die Festsetzung von vorhabenbezogenen
Bebauungsplänen.
Auch wenn Schadenersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe durch
den Beschluss der BVV am heutigen Tage abgewendet werden konnten,
verbleibt ein massiver finanzieller Schaden für den Bezirk Pankow. Allein die
Prozess- und Vergleichskosten werden den Haushalt mit mehreren
hunderttausend Euro belasten. Verantwortlich hierfür sind diejenigen, die
seinerzeit Verhinderungsplanung betrieben haben. Dieses Geld hätte man in die Sanierung maroder Schulen, die Pflege von Grünanlagen oder die
Ausbesserung der zahlreichen Schäden im öffentlichen Straßenland stecken können.
Um den gesamten Vorgang in seinen Details aufzuklären und künftig
vergleichbare Fehlentwicklungen zu vermeiden, wird die CDU-Fraktion im
Rahmen der nächsten ordentlichen Tagung der BVV den Antrag stellen,
einen Sonderausschuss zu bilden. Dieser Ausschuss soll unter Beteiligung
aller in der BVV vertretenen Fraktionen, sämtliche mit dem Vorgang im
Zusammenhang stehende Informationen aufarbeiten, für künftige
Entscheidungen Handlungsempfehlungen erarbeiten und alle weiteren
bestehenden Erhaltungsverordnungen auf ihre Rechtssicherheit hin
überprüfen.