Mitarbeiterbeteiligung

Die Anregung, Steuerfreibeträge für betriebliche Beteiligungen und die Förderung nach dem Vermögensbildungsgesetz auszubauen, war von der CDA gekommen. Der Steuerfreibetrag wird nun zum 1. April 2009 nahezu verdreifacht – von jetzt 135 auf dann 360 Euro. Und Einkommensgrenzen und Fördersätze im Vermögensbildungsgesetz werden angehoben.
CDA-Chef Karl-Josef Laumann freute sich im Deutschen Bundestag über den Erfolg: „Das kommt vielen Arbeitnehmern zugute." Und CDA-Vize Gerald Weiß, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe im Bundestag, sieht eine langjährige Forderung der CDA erfüllt.

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