Versprechen gehalten: Abzocke beim Straßenausbau wird beendet
Der stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Pankow und Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, Gottfried Ludewig, und der Pankower CDU-Bezirksstadtrat, Dr. Torsten Kühne, erklären:
Am 6. September 2011 hatte die CDU Pankow auf der großen Protestveranstaltung auf Einladung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) vor mehr 600 Bürgerinnen und Bürgern in Französisch-Buchholz die Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes noch einmal deutlich gefordert. Der damalige Spitzenkandidat für das Bezirksamt, Dr. Torsten Kühne, bezeichnete das Gesetz als den untauglichen Versuch, die Kosten für die Erneuerung und den Ausbau der öffentlichen Straßeninfrastruktur auf die Gruppe der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer abzuwälzen.
Genau 6 Monate später hat nun der Senat ein Gesetz zur Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes vorgelegt. „Die Abschaffung ist ein wichtiges Signal: diese Koalition steht für eine gerechte Lastenverteilung zwischen Bürgern und Staat. Insbesondere freut es mich hierbei, dass auch schon bezahlte Beiträge zurückerstattet werden sollen. Die CDU hat Wort gehalten“, so Gottfried Ludewig. Der Gesetzesentwurf ist Ergebnis des Koalitionsvertrages von SPD und CDU. Die CDU hatte die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu einer Bedingung für die Koalition erklärt. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Die CDU Pankow begrüßt die Abschaffung des Gesetzes ausdrücklich. Die CDU hatte gegen die Einführung von Straßenausbaubeiträgen gekämpft und seit 2006 bereits zweimal die sofortige Abschaffung des Gesetzes im Berliner Abgeordnetenhaus gefordert. Durchschnittliche Beiträge von über 10.000 Euro pro Grundstück und Ausbaubeiträge von bis zu 485.000 Euro für Gewerbegrundstücke stellten eine Bedrohung für Eigenheimbesitzer und den Berliner Mittelstand dar. Das Gesetz war unsinnig, unsozial und ungerecht. Insbesondere die vielen Pankower Eigenheimer in Französisch-Buchholz, Karow, Rosenthal, Blankenburg, Heinersdorf, Buch, Niederschönhausen oder Blankenfelde können nun aufatmen. Bis zur Verabschiedung des Gesetzesentwurfes muss der Vollzug des alten Gesetzes im Sinne der Rechtssicherheit ausgesetzt werden.